Wechsel FbW- und Reha-Maßnahmen zur Agentur für Arbeit
Ab 01.01.2025 wird die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von den Jobcentern (JC) auf die Agenturen für Arbeit (AA) übertragen.
Alle Leistungen der Weiterbildungsförderung und damit zusammenhängende Kosten (neben den Weiterbildungskosten ggf. auch Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie) sind davon betroffen.
Im Bereich der beruflichen Rehabilitation sind alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) von den Änderungen betroffen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: