Im Rahmen der Eignungsprüfung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes haben Sie die Möglichkeit, die Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters über ein Praktikum abzuklären.
Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter können in dieser Zeit auch gezielt Kenntnisse vermittelt werden. Das Praktikum darf höchstens sechs Wochen dauern.
Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter Augsburger Land weitergezahlt und Fahrkosten werden erstattet.
Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiter/innen des Jobcenters Augsburger Land ist immer vor Beginn des Praktikums notwendig.