Hier finden Sie Informationen rund um Ihren Bürgergeldbezug. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Antragstellung

Bürgergeld wird nicht automatisch gezahlt, Sie müssen dies beantragen (bevorzugt digital/online, ansonsten persönlich, telefonisch oder postalisch).

Vorrangige Leistungen

Bürgergeld ist nachrangig, das bedeutet andere Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung oder Rente muss vorrangig beantragt werden.

Hilfebedürftigkeit

Sie können Ihren Lebensunterhalt (und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft) nicht mehr selbst durch Ihr Einkommen oder Vermögen sicherstellen.

Erwerbsfähigkeit

Sie müssen mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Es besteht kein ärztliches Gutachten, dass Sie dauerhaft weniger oder gar nicht arbeiten können.

Wohnsitz

Sie wohnen im Landkreis Augsburg (siehe auch Zuständigkeit) oder haben hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und zudem einen gültigen Aufenthalt.

Alter

Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht (in der Regel 65–67 Jahre).

Einen neuen Antrag stellen

Tipp: Stellen Sie den Antrag auf Bürgergeld online über jobcenter.digital oder die Jobcenter App!

Der Online-Antrag führt Sie durch alle nötigen Angaben. Nachweise können Sie direkt online übermitteln. Dies erleichtert die Kommunikation mit dem Jobcenter. Sie können direkt Nachrichten senden und Dokumente hochladen.

Wichtige Unterlagen:

  • Antrag HA – Hauptantrag
  • Anlage KdU (Kosten der Unterkunft)
  • Anlage EK – für jede Person über 15 Jahren
  • Anlage VM – für alle Personen
  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Ausländerrechtlicher Status (Aufenthaltstitel) 
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (vollständig, lückenlos und chronologisch sortiert)
  • Aufstellung der aktuellen Bankeinlagen aller vorhandenen Konten (Finanzstatusübersicht)
  • Vorlage aller Versicherungen – Versicherungspolice (bei Kapitalversicherung: Vorlage aktueller Rückkaufswert)

Bitte beachten Sie, dass je nach persönlicher Lebenssituation weitere Unterlagen zwingend benötigt werden. Eine Übersicht erhalten Sie in der Checkliste: 

Checkliste zur Antragsstellung SGB II.

Nicht alle aufgeführten Punkte müssen für Sie zutreffend sein, ggf. können aber auch weitere Unterlagen angefordert werden.

Je schneller Sie die Unterlagen vollständig einreichen, desto schneller wird über Ihren Antrag entschieden. Sofern Ihnen Unterlagen (noch) nicht vorliegen oder es andere Sondertatbestände gibt, nehmen Sie hierzu bitte ausführlich schriftlich Stellung.

Einen Antrag verlängern

Sie erhalten Bürgergeld nur für den bewilligten Zeitraum, den Sie Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen können. Danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen.

Dieser ist nicht so umfänglich wie der Neuantrag. Sie können den WBA online downloaden unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden#buergergeld-formulare unter Bürgergeld | Anträge, Veränderungsmitteilung und Erreichbarkeit das Formular „Weiterbewilligungsantrag“ oder direkt online über unseren eService „jobcenter.digital“ oder die Jobcenter App stellen.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/weiterbewilligungsantrag-buergergeld

Stellen Sie den WBA bitte rechtzeitig, da sich ansonsten Auszahlungen verspäten können.

Regelbedarf

Damit sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Kosten für das allgemeine Leben sind z.B.

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie
  • persönliche Bedürfnisse

Der Regelbedarf wird in einer monatlichen Pauschale ausgezahlt. Wie Sie diesen verwenden, entscheiden Sie selbst.

Vermögen

Vermögen ist alles "Hab und Gut" - egal ob im Inland oder Ausland

  • Geld auf dem Konto oder in bar
  • Gegenstände, die in Geld umgewandelt werden können

Dazu gehört z. B. Bargeld, Guthaben auf Anlagekonten, Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere (z. B. Aktien- und Fondsanteile), Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck), Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.

Berücksichtigt wird Ihr eigenes Vermögen und das der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Einkommen

Einkommen sind alle Einnahmen, egal ob Geld- oder Sachleistungen.

Dazu gehört z.B. Lohn, Einnahmen aus Selbstständigkeit, Kindergeld, Unterhalt, Renten, Krankengeld oder Zinserträge.

Berücksichtigt wird Ihr eigenes Einkommen und das der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Sozialversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

In Deutschland müssen sich alle Personen versichern, damit sie bei Krankheit oder im Pflegefall abgesichert sind. Auch während des Bezuges von Bürgergeld müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein. Damit sind Sie in der Regel weiter bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge (nicht bei Bürgergeld als Darlehen). Sind Sie privat versichert, bleibt dies so, das Jobcenter zahlt dann einen Zuschuss zu Ihrem Versicherungsbeitrag.

Rentenversicherung

Durch den Bezug von Bürgergeld sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Zeit des Bürgergeld-Bezuges wird durch Ihr Jobcenter jedoch an die Rentenversicherung übermittelt, welche dann prüft, ob eine Anrechnungszeit vorliegt.