Themen, die für Sie als Arbeitgeber, Unternehmen und Personalverantwortliche wichtig sind, stehen beim Arbeitgebermagazin „Faktor A“ im Mittelpunkt.
Das Jobcenter Augsburger Land und Agentur für Arbeit Augsburg kooperieren beim Arbeitgeberservice. Der gemeinsame Arbeitgeberservice hilft Ihnen, wenn Sie neues Personal in Vollzeit, Teilzeit oder für einen Mini-/Midi-Job einstellen möchten.
Durch eine „Betriebliche Umschulung“ erhalten Arbeitssuchende (unter bestimmten Voraussetzungen und nur nach individueller Prüfung) die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erwerben.
Im Rahmen der Eignungsprüfung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes haben Sie die Möglichkeit, die Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters über ein Praktikum abzuklären.
Bei Einstellung eines förderungsbedürftigen Arbeitnehmers können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten.
Mit dem Teilhabechancengesetz (THCG) hat der Gesetzgeber den Jobcentern neue Fördermöglichkeiten an die Hand gegeben, um speziell die Einstellung langzeitarbeitsloser Menschen und Langzeitleistungsbezieher zu unterstützen.