Online Vertretung ab 26.02.2026 möglich

Bislang war es bevollmächtigten Personen nicht möglich, online für vertretene Personen zu handeln. Die Nutzung digitaler Angebote sowie der Online-Kommunikation war für diese Konstellationen stark eingeschränkt und erfolgte überwiegend postalisch. 

Ziel ist es, die digitale Zusammenarbeit von vertretenen Personen und bevollmächtigten Personen mit der BA zu ermöglichen. Vertretungen mit vollumfänglicher Bevollmächtigung können daher ab dem 26.02.2026 die Online-Angebote für die von ihnen vertretenen Personen nutzen und Online-Handlungen durchführen. 

Voraussetzungen

  • Sie haben einer Privatperson eine vollumfängliche Vollmacht ausgestellt und stehen mit dieser Person in einer gewillkürten Vertretungsbeziehung.
  • Sie haben die Vollmacht schriftlich oder persönlich beim Jobcenter eingereicht.
  • Ihre Vertretung hat ein Online-Konto bei der BA.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/online-vertretungen

Die für die Online-Vertretung benötigte neue Vollmacht finden Sie anbei.