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Arbeitslosengeld II
können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten "Regelbedarfen" festgelegt.
Sozialgeld
Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfs-gemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Unterkunft und Heizung
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden, wenn
- die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Einmalige Leistungen
Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für:
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
- die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
- die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Bildung und Teilhabe
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert im sogenannten "Bildungspaket" berücksichtigt.
Es gibt Leistungen für:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Persönlicher Schulbedarf
- Angemessene Lernförderung
- Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Schülerbeförderungskosten
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern.
Die individuelle Höhe Ihres Arbeitslosengeldes II hängt davon ab, ob Sie hilfebedürftig sind und somit Ihren Lebensunterhalt und den der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln decken können.
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Der Regelbedarf deckt pauschal insbesondere die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Sie erhalten hier einen kurzen Hinweis zu den Sozialversicherungen.
Zu Ihrem Vermögen gehört alles "Hab und Gut", das in Geld messbar ist - unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist.
Wenn Sie Wohnraum anmieten wollen, ist vom Jobcenter vor Abschluss des Mietvertrags zu prüfen, ob der Umzug notwendig ist und die Unterkunftskosten angemessen sind.